Stiftungszweck

 

(1)     Zweck der Stiftung ist die gezielte Förderung des Kultur- & Naturschutz-Gedankens.

(2)     Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  1. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit in Wort und Bild unter der Prämisse des „Kultur- & Naturschutz“-Gedankens zur Unterstützung eines nachhaltigen Schutzgedankens (vor allem im Tal der Schwarzen Laber).
  2. Kristallisationspunkt des Stiftungsgedankens (Abs.1) vor allem hinsichtlich einer gezielten Förderung lokaler Expertise und Engagements.
  3. Unterstützung und Förderung einer positiven (schulischen) Bildungsarbeit im Sinne des Stiftungsgedankens im Talgebiet.
  4. Stärkung einer „Corporate Identity“ im Tal der Schwarzen Laber, insbesondere hinsichtlich eines nachhaltigen Schutzes der grünen Oase des schmalen Juratales.
  5. Kristallisationspunkt und Impulsgeber für gezielte Zustiftungen und damit Multiplikator individuellen Engagements im Tal der Schwarzen Laber.
  6. Katalysator einer Öffentlichkeitsarbeit in Wort und Bild zum nachhaltigen optimistischen Schutzgedanken und gezielte Förderung des Dachmarkengedankens der „Kultur und Natur“, auch außerhalb der unmittelbaren Grenzen des Tales.

(3)     Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(4)     Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer sonstigen geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle
oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 fördern.

(5)     Die Mittel der Stiftung sind nicht dazu bestimmt, Mittel der Öffentlichen Hand zu ersetzen (insbesondere im Bereich des Landschaftsschutzes und Vertragsnaturschutzes).